Garantie & Gewährleistung
Sie erhalten von uns folgende Leistungen
bei Artikel im Verkauf (Ladengeschäft/ Versandhandel): 24 Monate Gewährleistung auf eine bei uns erworbene Neuware.
Dienstleistung (Ladengeschäft/Notdienst): maximal 48 Stunden Gewährleistung nach Übergabe/Erbringung/Abnahme der Tätigkeit bzw. Serviceleistung.
Dienstleistung: (Versandhandel) 14 Tage Gewährleistung ab Tag der erfolgreichen Zustellung durch ein Versandunternehmen.
Bei Geräten die von uns modifiziert, umgebaut oder repariert werden, kann der Gewährleistungsanspruch beim Hersteller oder Lieferanten wegfallen, prüfen Sie daher im Vorfeld in wie weit es Sinn macht nicht doch den Gewährleistungsanspruch des Lieferanten oder Herstellers in Anspruch zu nehmen, es sei denn der Gewährleistungsanspruch ist abgelaufen oder Sie verzichten darauf.
Wir bieten Ihnen auch gerne gegen Entgeld Garantie/Gewährleistungspakete an, diese können kostenlose Reparatur, Austausch und sonstige Serviceleistungen innerhalb einer angegeben Laufzeit enthalten. Dies macht unter gewissen Umständen Sinn, zum Beispiel wenn die Gewährleistung abgelaufen ist oder sie durch unsere Modifikation, Umbau oder Reparatur darauf verzichtet haben.
Die Garantie
Eine Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Erweiterung zur gesetzlichen Gewährleistung vom Hersteller oder/und vom Händler. Sie dient insbesondere dazu die Absatzchancen zu verbessern. Wichtig ist, dass eine Garantieerklärung nicht die Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung beschränken oder ersetzen können.
Wie umfangreich eine Garantie ist, ergibt sich aus den individuellen Bestimmungen des Garantiegebers (Verkäufer oder Hersteller). Es gelten immer die Gerantiebestimmungen, die zum Zeitpunkt des Kaufs aktuell waren und Bestandteils des Kaufvertrags wurden. Eine nachträgliche Änderung zu ungunsten des Käufers ist nicht möglich. Garantien stellen ein Recht dar, dass auch eingeklagt werden kann. Zudem hat der Garantiegeber die Pflicht auf Verlangen des Käufers die Garantiebestimmung diesem mitzuteilen (in Textform > Email reicht aus).
Die gesetzliche Gewährleistung
Jedem Verbraucher steht eine 24-Monatige gesetzliche Gewährleistung auf Sach- und Rechtsmängel (ein Rechtsmangel wird wie ein Sachmangel behandelt) zu. Der Verkäufer wird verpflichtet bei einem Sachmangel - der unverschuldet vom Käufer vorliegt - eine mangelfreie Nacherfüllung zu tätigen. Außerdem stehen dem Käufer weitere Ansprüche zu, wie bsp. Rücktritt oder die Minderung (§323 I, §441 BGB), wenn bestimme Voraussetzungen erfüllt sind (bei Rücktritt z.B. die erfolglose Fristsetzung).
Innerhalb der ersten 6 Monate ab Kaufdatum (Gefahrenübergang) muss der Endverbraucher beweisen, dass der Mangel nicht zu Kaufzeitpunkt bestand, ist dies nicht möglich steht dem Käufer die Nachbesserung/Nacherfüllung zu.
Nach Ablauf der ersten 6 Monate muss vom Endverbraucher nachgewiesen werden, dass der Fehler bereits zum Übergabezeitpunkt bestanden hat.
Ist dies möglich, gilt auch hier die Nachbesserungspflicht/Nacherfüllung des Verkäufers.
Bei Defekten, hervorgerufen durch Abnutzung/Verschleiß, unsachgemäßer Behandlung, Fremdeingriffen und Bedienungsfehlern gilt keine Gewährleistung.
Eine Reparatur oder Austausch verlängert nicht die Gewährleistungsfrist, maßgeblich ist hierfür das ursprüngliche Kaufdatum.
Kulanz :
bezeichnet allgemein ein Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern nach Vertragsabschluss und damit einen Rechtsverzicht. Speziell umfasst sie das Gewähren von Reparatur- und Serviceleistungen bei Handelsgütern auf freiwilliger Basis nach Ablauf der gesetzlichen oder individualvertraglichen Gewährleistungsverpflichtungen.









